Brandschutztipps
Warum Brandschutzaufklärung?
Ist dies Notwendig?
- Jährlich sterben in Deutschland bis zu 400 Menschen durch Rauch und Feuer!
Menschen mit Einschränkungen sind durch Feuer und Rauch besonders gefährdet. Dies gilt sowohl für das Verhindern von Bränden als auch für die Selbstrettung im Brandfall.
Menschen mit Einschränkungen und Brandschutz passen oft nicht zusammen.
- Notruf für Hörgeschädigte
- Rauchmelder für Hörgeschädigte
- Fluchtwege für nicht Gehfähige / Aufzüge ???
- Fluchtwege für Sehbehinderte
- Schwer zu öffnende Brandschutztüren
- Übungen
Organisatorische Lösungen sind zur Kompensation notwendig!
Regelmäßige Schulungsangebote
- Brandschutzhelfer – Ausbildung für Personal
- Feuerlöscher – Training
- Fortbildungsangebote für Betreute
Ausbildung als Brandschutzhelfer:
Das Seminar zum Brandschutzhelfer erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Sie erlernen in unserer Brandschutzhelferausbildung die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention im Brandschutz sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Schaumlöscher oder (CO⊃2;)-Kohlendioxidlöscher.
Wir bieten die Ausbildung zum Brandschutzhelfer im 1/2-tägigen Seminar (ca. 3 Zeitstunden) an.
Jeder Teilnehmer bekommt ausreichend Übungszeit (Praxis) zur Verfügung gestellt.
Haben Sie noch Fragen ?, dann benutzen Sie unser Kontaktformular .
Rauchwarnmelderpflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.
Rauchwarnmelder müssen seit Ende 2014 auch in bestehenden Gebäuden installiert sein.
Brandtote sind Rauchtote
Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hier:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/
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Baden-Württemberg
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- Aufenthaltsräume in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Auf der Webseite der Landesregierung finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie die Landesbauordnung Baden-Württemberg.